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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2023

faszinatour ist langjährig erfahrener Anbieter für die Beratung und Begleitung von Unternehmen bei der Organisations- und Personalentwicklung (insbesondere durch Erfahrungslernen) samt Weiterbildungsmaßnahmen, Durchführung von In- und Outdooraktivitäten jeglicher Art für Firmen, Gruppen und Einzelpersonen.


Die Teilnehmenden können gut informiert jeweils selbst entscheiden auf welche Herausforderungen sie sich einlassen. Die Teilnahme erfordert oft ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Sämtliche Informationen von faszinatour, insbesondere zu Voraussetzungen und Ausrüstung, müssen von unseren Kunden an alle Teilnehmenden rechtzeitig weitergegeben werden. Sofern nicht vorgeschrieben, sammelt und speichert faszinatour keine persönlichen Teilnehmerdaten.

Gegenstand und Geltung

1.1  Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, welche faszinatour mit Auftraggebern (Kunden) in den Bereichen Training Event Solutions und Adventure & Sports abschließt.

1.2  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ebenfalls allen Verträgen zugrunde, die unsere Bestellung oder unseren Einkauf von Dienstleistungen und Waren in anderen Unternehmen  sonstigen Auftragnehmern (Lieferanten) zum Gegenstand haben.

1.3   Abweichungen oder Ergänzungen des Kunden bzw. Lieferanten bzgl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam.

1.4. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

2.    Vertragsabschluss

2.1   Der Vertrag kommt zustande durch die beidseitige Unterzeichnung des Auftrages, bzw. durch die schriftliche Auftragsbestätigung.

2.2   Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Auftraggeber eine Anzahlung leistet, die der Auftragnehmer als solche entgegennimmt.

2.3   Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder wenn sie im Falle einer ausnahmsweise mündlichen Vereinbarung innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt werden.

3.    Beratung, Entwicklungsarbeit, Präsentationen

3.1   Für Beratung, sowie konzeptionelle Arbeiten und deren Präsentation wird ein angemessenes Honorar zuzüglich Auslagenerstattung in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wird.

3.2   Programmvorschläge und Konzeptionen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte weitergegeben, oder auch nur auszugsweise verwendet werden.

4.    Umsetzung

4.1   Auftragserteilungen durch den Kunden schließen die Vollmacht zum Abschluss von Verträgen im branchenüblichen Umfang mit Dritten durch faszinatour ein. Die dabei anfallenden Fremdkosten werden getrennt in Rechnung gestellt.

4.2   Zur Umsetzung des Auftrages anfallende Fahrten werden mit 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Für Fahrten zum Materialtransport gilt ein Satz von 0,60 EUR pro gefahrenem Kilometer mit Transporter.

5.    Rücktrittsrecht von faszinatour

5.1   Bei mangelnder Sicherstellung der Zahlung des Honorars ist faszinatour berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.2   Gleiches gilt bei mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, die zur erfolgreichen Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

5.3   faszinatour kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich der Kunde trotz entsprechender Abmahnung in starkem Maße vertragswidrig verhält oder Sicherheitsanweisungen nicht befolgt.

5.4   Bereits bezahlte Anzahlungen oder Honorare werden in diesen Fällen, abzüglich ggf. fälliger Stornokosten, selbstverständlich unverzüglich zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, entstehen für den Kunden nicht.

6.    Anmeldestornierung

6.1   Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag erklären; dies muss in jedem Fall schriftlich geschehen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers kann faszinatour pauschalisierte Rücktrittskosten abrechnen:

  • Bis 6 Wochen vor Veranstaltungstermin: 10% des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch EUR 150,- zzgl. MwSt.
  • 6 Wochen bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungstermin: 25% des vereinbarten Honorars
  • 30 Kalendertage bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungstermin: 50% des vereinbarten Honorars
  • 13 Kalendertage bis 1 Kalendertag vor Veranstaltungstermin: 80% des vereinbarten Honorars

Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Absage berechnen wir das volle Honorar, sowie alle tatsächlich angefallenen Kosten.

6.3  Konzeptionskosten (inkludiert Erstellung von Konzepten, Recherchen, Vorreisen, etc.) werden ungeachtet des Zeitpunkts der Stornierung in tatsächlich entstandener Höhe zusätzlich berechnet.

6.4. Stornierungskosten der beauftragten Leistungsträger werden in tatsächlich anfallender Höhe an den Auftraggeber weiter berechnet.

7.    Zahlungsbedingungen 

7.1  Unsere Rechnungen über erbrachte Leistungen sind sofort zahlbar nach Eingang.

7.2  Nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden umgehend 10% der vorläufigen Gesamtsumme als Anzahlung fällig. Bis zum Veranstaltungstermin müssen weitere 50% der vorläufigen Gesamtsumme auf unserem Konto eingegangen sein. Die genaue Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung.

7.3  Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen der Leistungsträger.

7.4   Skontoabzug wird nicht gewährt.

7.5   Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

7.6   Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist faszinatour berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zu verlangen.

7.7   Eine Zahlungszurückhaltung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Forderungen.

8.    Gewährleistungen

8.1   Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages.

8.2   Eine Gewährleistung für Erfolg und / oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

9.    Höhere Gewalt und schlechtes Wetter

9.1   Wenn eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht wie geplant stattfinden kann, versucht faszinatour in Abstimmung mit dem Auftraggeber, ein gleichwertiges Alternativprogramm zu organisieren. Ist dies nicht möglich und wird der Vertrag gekündigt, so kann faszinatour für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Auftraggeber zur Last.

9.2   Schlechtes Wetter ist nicht mit höherer Gewalt gleichzusetzen. Solange das Wetter eine gefahrlose Durchführung des Programms zulässt, findet dieses wie geplant statt. Wir behalten uns das Recht vor, das Programm aufgrund der Witterung zu verändern oder anzupassen. Eine Absage seitens des Auftraggebers aufgrund der Witterung mindert nicht den Vergütungsanspruch von faszinatour. Es findet Punkt 6 „Anmeldestornierung“ Anwendung.

10.       Haftung des Veranstalters

10.1     faszinatour haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und Abwicklung;
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen lt. Angebot, sofern faszinatour nicht vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt hat;
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

10.2     faszinatour haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10.3.    Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienluftverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen faszinatour insoweit Fremdleistungen, sofern Sie im Angebot und der Bestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. faszinatour haftet daher nicht für die Erbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmungen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

10.4     Die Teilnahme an Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. faszinatour haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.5.    Unsere Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden mit einer Summe bis zu EUR 10.000.000. Die Deckung ist pro Versicherungsjahr auf maximal das Doppelte dieser Summe beschränkt.

11.       Beschränkungen der Haftung

11.1     Unsere vertragliche Haftung wird beschränkt,

  • soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugeführt wird, oder
  • soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2     Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in Angebot und Bestätigung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

11.3     Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.  

12.  Schlussbestimmungen

12.1     Zusätzliche oder abweichende bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

12.2     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Gleiches gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.3     Für sämtliche Vereinbarungen ist soweit gesetzlich zulässig Immenstadt im Allgäu Erfüllungsort und Sonthofen Gerichtsort.

 

Stand Januar 2023